pusdorf.info – 110 - Polizei-Notruf

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Polizei-Notruf
Mit der Notrufnummer 110 alarmieren Sie auf direktem Wege die Polizei. Diese Telfonnummer sollte immer dann benutzt werden, wenn man sich bedroht fühlt, in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt.


Auch wenn es manchmal schwierig einzuschätzten ist und sich zudem um ein subjektives Empfinden handelt, was eine Notsituation ist, sollten Bürgerinnen und Bürger - ins besondere auch Im Zweifel -  lieber sofort den Notruf 110 wählen, als verzögert oder überhaupt nicht zu handeln.

Ein paar Beispiele: Im Fall eines Verbrechens wählen Sie z.B. am besten diese Nummer. Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen. Es genügt bereits der Verdacht einer Straftat, um die Polizei zu rufen.

Zur grundsätzlichen Abgrenzung: Wenn es sich beispielsweise um eine nächtliche Ruhestörung handelt, sollte man diese Notfallnummer nur im Ausnahmefall wählen, denn prinzipiell wäre für solche Situationen das Ordnungsamt zuständig. Auch wäre in solchen Fällen die zuständige Dienststelle im Stadtteil die bessere Adresse. Gehen mit der Ruhestörung auch strafbare Handlungen einher, so ist der Notruf der Polizei durchaus die richtige Nummer, auch wenn dies ein Fall für Dienststelle im Stadtteil sein kann.

Ebenso wichtig ist aber auch die Information, dass von den Gerichten bei Missbrauch oft beachtliche Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden, wenn der Notruf nachgewiesenermaßen missbräuchlich genutzt wurde. Zudem wird man dann auch für die Kosten eines Einsatzes aufkommen müssen. Eventuell kommen noch weitere Kosten für Folgeschäden hinzu, wenn dadurch z.B. jemand zu Schaden kam, weil Hilfe an anderer Stelle nicht rechtzeitig möglich war.

Wichtige Angaben bei einem Anruf:

  • Was ist passiert?
  • Welche Straftat oder Gefahrenlage liegt vor?
  • Gibt es Verletzte und welche Art von Verletzungen haben Sie oder andere Personen.
  • Wer ruft an? Geben Sie Ihren Namen und ggf. weitere Daten an.
  • Bleiben Sie unbedingt an der Leitung, folgen Sie den Hinweisen und warten bis das Gespräch beendet wird.

Ergänzend noch der Hinweis, dass die Nutzung der 110 sowohl vom Festnetzanschluss, als auch vom Handy kostenlos und ohne Vorwahl zu erreichen ist. Die Notfallnummer kann sogar angerufen werden, wenn ein Handy oder Smartphone nicht im Mobilfunknetz angemeldet ist. Ein nicht mehr genutztes älteres Handy kann somit auch später noch ohne SIM-Karte als Notfallhandy im wahrsten Sinne des Wortes genutzt werden.


Polizeirevier Woltmershausen
Das Polizeirevier Woltmershausen umfasst die Ortsteile Seehausen, Rablinghausen, Strom, Woltmershausen und den Neustädter Hafen.

Woltmershauser Straße 71
28 197 Bremen
Zentralruf 0421-3620

Montag bis Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr

Internetseite des Polizeireviers Woltmershausen


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