So drückte es Edith Wangenheim vom Beirat Woltmershausen auf der Beiratssitzung am 28.10.2019 in den Räumen der Evangelischen Freikirche in Woltmershausen aus. Auf die Tagesordnung war die Vorstellung des neuen Betreiber-Konzeptes für das Lankenauer Höft, einschließlich einer eventuellen Zwischennutzung 2020, gesetzt worden. Eingeladen waren der Eigentümer, „architektur + design pieper GmbH“ und die Vertretung der „Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa“. An der Zahl der bei dieser Beiratssitzung Anwesenden aus der Bevölkerung konnte abgelesen werden, dass das Interesse an der Zukunft zum Lankenauer Höft nach wie vor groß ist.
So sieht es aktuell noch am Lankenauer Höft aus. Doch das soll sich ändern.
Die drei Vertreter*innen der „architektur + design pieper GmbH“ stellten ihr engagiertes Konzept für die zukünftige Nutzung in Ansätzen vor. Demnach wurden die wesentlichen Punkte aus der Bürgerbeteiligung des Jahres 2018 wie Gastronomie für Veranstaltungen für Familienfeiern, Kohlfahrten und dergleichen aufgenommen. Dafür wird das derzeit vorhandene Gebäude abgerissen und durch einen zweistöckigen Neubau mit einer Terrasse ersetzt. Im Außenbereich soll es Bereiche für die Freizeitgestaltung, wie z.B. Beachvolleyballfelder und einen Bereich für Wohnmobile geben. Um dem maritimen Charakter dieses exponierten Areals gerecht zu werden, sind außerdem Übernachtungsmöglichkeiten in Hausbooten geplant. Als Besonderheit ist in diesem Zusammenhang auch ein Schiff mit Pool vorgesehen. Auf Nachfrage wird zugesagt, dass auch kulturelle Veranstaltungen möglich sein werden. Hier sind bereits Kontakte zur Kooperation mit anderen Angeboten wie dem „Kulturzentrum Schlachthof“ und der „Breminale“ in Angriff genommen.
Mit der angestrebten neuen Nutzung am Lankenauer Höft muss auch mit einem höheren Verkehrsaufkommen im Stadtteil gerechnet werden. Es wird von allen Seiten festgestellt, dass hierbei eine enge Zusammenarbeit mit den Planungen im aktuellen zum Masterplan „Tabakquartier“ erforderlich ist, sich aber dennoch auch neue Aspekte aus dem Lankenauer Höft ergeben, die parallel berücksichtigt werden müssen und sollen.
Der Beirat weist darauf hin, dass die Pusdorper Fähre als ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzeptes gesehen werden muss, die auch für den neuen Nutzer des Lankenauer Höfts zukünftig eine wichtige Bedeutung haben wird. Zu bedenken sei, dass es nur mit einem erheblichen Aufwand überhaupt möglich war, dass diese nicht nur für die Stadtteile Woltmershausen/Rablinghausen und Walle/Gröpelingen wichtige Fährverbindung zustande kam und bis heute aufrechterhalten werden konnte. Deshalb wird deutlich betont, dass der Zeitraum bis zur endgültigen Nutzung unbedingt mit einer Zwischennutzung überbrückt werden muss, um die Fährverbindung zu erhalten.
Eine Zwischennutzung muss dabei nicht zwangsläufig so umfangreich ausfallen, wie dies in den letzten zwei Jahren mit dem Golden City der Fall war. Ein niederschwelliges Angebot mit Sitzmöglichkeit und z.B. Kaffee und Kuchen würde vermutlich schon dafür sorgen, dass das Fährangebot weiterhin genutzt wird. Sollte dies nicht zustande kommen, könnte es sehr schwer sein, diese Verbindung über die Weser über einen so langen Zeitraum aufrecht zu erhalten, und ein Neustart wäre eher ungewiss.
Wenn die Informationen bei derzeitigem Stand zum Teil auch noch weniger konkret ausgefallen sind, wird Abschließend eine positive Bilanz gezogen. Das Gesamtkonzept wird als ein wichtiger Beitrag gesehen, um den Stadtteil und Bremen voran zu bringen, was auch bei Bremen Ports erst einmal Unterstützung gefunden hat. Dennoch wird gleich am Anfang der Vorstellung darauf hingewiesen, dass sich das gesamte Verfahren noch im laufenden Prozess befindet, denn der Erbbauvertrag ist noch nicht unterzeichnet. Von Behördenseite wird ergänzend erläutert, dass sich die Verzögerungen durch neue Sachlagen ergeben. Unter anderem durch den Gebäudeabriss ergibt sich baurechtlich eine neue Situation. Auch die verschiedenen Nutzungen der Wasserflächen um den Geländebereich ergeben neue Gesichtspunkte im Verfahren, denn Hafen- und Weserbereich unterliegen den Gesetzen zu Wasserschifffahrtstraßen und Hafenwirtschaft. Deshalb wird nach derzeitiger Einschätzung mit der Fertigstellung und Nutzung nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen sein.