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Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln
Wenn jemand heutzutage stirbt, hinterlässt er als Erbe auch Accounts und Zugänge im Internet. Für Erben ist der Umgang mit dem digitalen Nachlass nicht immer einfach, für "dunkle Gestalten" aber manchmal schon. 


Die Konten bei Amazon, Facebook, Twitter oder Instagram, Zugänge fürs Online-Banking oder Stromanbieter, digitale Mobilfunk- oder Fernsehverträge: Was jemand zu Lebzeiten als praktisch und unverzichtbar ansieht, kann in vielen Fällen dann zum Problem werden, wenn der Inhaber der Accounts stirbt. Doch was passiert mit den Zugängen, wenn sich niemand mehr drum kümmert oder kümmern kann? Nur wenige Menschen denken bislang beim Thema Nachlass auch an seine digitale Form.

Für die Erben - und irgendwie auch für den Verstobenen - entstehen so oftmals Probleme, wenn keinem Vertrauten bekannt ist, wie ein Zugang zu den Daten von Verstorbenen zu erhalten ist, oder zumindest, wie Accounts zu löschen sind. Die Verbraucherzentralen raten daher: „Es ist dringend zu empfehlen, sich zu Lebzeiten um sein digitales Erbe zu kümmern“. Doch wie geht das?

Wichtige Punkte, die man kennen sollte:

technology 3178765 640Einen Überblick verschaffen:
Sich zu Lebzeiten einen Überblick über seine Online-Konten zu verschaffen, ist ein wichtiger erster Schritt. Ohne diesen Überblick ist es später auch den Erben meist nicht möglich,  eine Übersicht zu den genutzten Diensten der Verstorbene zu bekommen. Das Minimum sind hierbei Mail-Konten, weil dort oft Nachrichten anderer Dienstanbieter auflaufen. Aber nur wenige Provider gewährten den Erben bislang Zugang, und oftmals ist auch nur das Löschen des Kontos möglich, ohne an möglicherweise wichtig Daten zu kommen.
mindmap 1469592 640Eine Liste anlegen:
Am besten listet man auf, welche bestehenden Konten, Benutzernamen und Passwörtern man hat. Diese Liste kann verschlossen in einem Umschlag oder elektronisch z.B. auf einem USB-Stick abgespeichert werden. Das Speichermedium kann entweder verschlüsselt oder mit einem Passwort gesichert an einem sicheren Ort, beispielsweise in einem Tresor, verwahrt werden. Auch ein Bankschließfach oder die Kanzlei eines Anwalts können geeignete Aufbewahrungsorte sein, insbesondere wenn es sich um Accounts mit erhöhter Sicherheit handelt. Zu bedenken ist aber auch die fortlaufende Aktualisierung und Ergänzung der Liste.
handshake 3962172 640Eine Vollmacht ausstellen:
Ratsam ist es, einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der sich um den digitalen Nachlass kümmert. Die Vollmacht muss mit der Ergänzung „Geltung über den Tod hinaus“ ausgehändigt oder an geeigneter Stelle für die Erben hinterlegt werden. Der Beauftragte kann dann zum Beispiel das Passwort für den gesicherten USB-Stick sowie den Hinweis, wo das Speichermedium aufbewahrt wird, zusammen mit der Vollmacht erhalten. Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Zudem sollten detaillierte Regelungen enthalten sein, was mit den Daten im Einzelnen geschehen soll. Der Vorteil bei diesem Vorgehen ist, dass der digitale Nachlassverwalter - unabhängig vom Willen und sogar noch vor Ermittlung der Erben - tätig werden kann, denn Erbschaftsangelegenheiten können manchmal recht lange dauern.
hack 3671982 640Auch an "Schwarze Schafe" denken:
Im Zeitalter des Internets kommen Sie möglicherweise auf die Idee, sich einen Anbieter für die die kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses zu suchen. Doch Vorsicht, die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich häufig nur schwer beurteilen. Sich hierzu bezüglich Leistungsumfang und Kosten genau zu erkundigen, ist noch das Minimum an Maßnahmen. Allgemein rät die Verbraucherzentrale, einem Unternehmen des Freien Marktes auf keinen Fall Passwörter anzuvertrauen, denn was dort wirklich damit geschieht, ist oft schwer einzuschätzen. Und zudem gibt es im Internet auch (Fake-)Seiten, die ganz gezielt daruf ausgerichtet sind, auf diesem Wege über die Passwörter an das "Schnelle Geld" zu kommen. Auch sollten Computer, Smartphones oder Tablets nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, um sie nach dem digitalen Nachlass zu durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

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Und vieles mehr ...
Die Zeiten haben sich geändert. Heutzutage muss neben vielen anderen Dingen zum Beispiel auch darüber nachgedacht werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden soll oder das Profil einfach uneingesehen komplett zu löschen ist. Es gibt viele weitere Beispiele, über die man schon zu Lebzeiten nachdenken muss, denn auch Daten haben ihren Wert in der heutigen Welt, wenn nicht manchmal sogar einen höheren. Und für Kriminelle allemal ...

 


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