Mobile Impftrucks in Pusdorf
Event
- Title:
- Mobile Impftrucks in Pusdorf
- When:
- Mi, 6. April 2022, 11:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Created by:
- Kurt Eblinger
Description
Kostenlose Impfangebote ohne Anmeldung von Montag bis Mittwoch dieser Woche auch in Pusdorf
Das offene Impfangebot in Bremen wird fortgesetzt. Neben dem Angebot im "Impfzentrum Am Brill" ist auch in verschiedenen Stadtteilen - so auch in Pusdorf - ein spontanes Impfen gegen das Coronavirus ohne Termin möglich.
Auf dem Pusdorf Marktplatz an der Dötlinger Straße besteht in der Zeit von Montag, 4. April bis Mittwoch, 6. April 2022, jeweils in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, sich ohne Anmeldung impfen zu lassen.
Bei den Impftrucks, die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) Bremen betrieben werden, handelt es sich um Sattel-Auflieger, die zu einer Impfstraße ausgebaut wurden. Diese beinhaltet alle Stationen, die bei der Corona-Impfung bzw. dem Booster durchlaufen werden. Die Impfmobile werden im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz betrieben.
Womit wird geimpft?
Bei allen Einsätzen der Impftrucks werden sowohl Erst-, als auch Zweit- sowie Auffrischungsimpfungen angeboten. Impfungen werden mit den Impfstoffen von BioNTech und von Moderna angeboten. Dabei erhalten Impfberechtigte ab 30 Jahren den Impfstoff von Moderna, alle Impfberechtigten unter 30 Jahren den Impfstoff von BioNTech. Es kann vor Ort zu Wartezeiten kommen.
Für den vollständigen Impfschutz mit dem Impfstoff von BioNTech sind zwei Impfung notwendig. Die zweite Impfung kann entweder in einer der Impfstellen, oder erneut in einem der Impftrucks durchgeführt werden. Eine individuelle Vereinbarung vor Ort ist möglich.
Wer kann sich impfen lassen?
Das Angebot richtet sich an alle Bremerinnen und Bremer ab 12 Jahren, eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Wenn möglich, sollen bitte ein Ausweisdokument, die Krankenkassenkarte und der Impfausweis mitgebracht werden (sofern vorhanden, wenn nicht, dann ist eine Impfung trotzdem möglich). 12- bis 17-Jährige müssen eine Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten mitbringen, 12- bis 15-Jährige müssen in Begleitung einer volljährigen Begleitperson erscheinen. Die Einverständniserklärung steht auf unserer Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zum Download bereit.
Informationen in verschiedenen Sprachen