
Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag fällt stets auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, dem Totensonntag kurz vor dem Beginn der Adventzeit, und hat damit kein festes Datum.
Der Buß- und Bettag ist ein Gedenktag der evangelischen Christinnen und Christen und dienet der Besinnung und Neuorientierung im Leben. Am diesem Tag finden insbesondere in evangelischen Kirchen Gottesdienste statt, um sich zu besinnen und als Gelegenheit sowie der Neuorientierung zu nutzen. Er soll zum Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrtümer wie beispielsweise Fremdenhass, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen anregen.
Der Buß- und Bettag hat sowohl einen religiösen als auch einen staatlichen Hintergrund und bereits eine lange Tradition, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Ursprünglich ein gesetzlicher Feiertag wurde er 1995 als solcher in den meisten Bundesländern abgeschafft, um die Einführung der Pflegeversicherung zu finanzieren. Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem dieser Tag weiterhin ein gesetzlicher Feiertag ist.
Zur Geschichte des Buß- und Bettages
Der Überlieferung nach sollen bereits im römischen Reich die Götter mit einem Sühnetag gnädig gestimmt worden sein. Eine Tradition, die von Deutschen Ländern im Mittelalter aufgegriffen wurde. Bei drohenden Katastrophen oder in besonderen Notfällen hielt man Bußtage ab, um das Unheil abzuwenden, wenn nötig mehrmals im Jahr. Im Jahr 1532 fand der erste evangelische Buß- und Bettag in Straßburg statt.
Ende des Mittelalters und zu Beginn der Neuzeit nahm die Anzahl der Sühnetage drastisch zu, wobei diese in den verschiedenen Regionen Deutschlands ganz unterschiedlichen Terminen folgten. Um mehr Verbundenheit bezüglich der Feiertage zu schaffen, wurde bei der Eisenacher Konferenz 1852 und 1878 der letzte Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres als einheitlicher Buß- und Bettag vorgeschlagen.
Die meisten evangelischen Kirchen übernahmen den Termin Ende des 19. Jahrhunderts. Ab dem Jahr 1934 wurde der Buß- und Bettag im Rahmen des „Reichsgesetz über die Feiertage“ ein gesetzlicher Feiertag in ganz Deutschland. Danach verlegte ihn die Naziregierung auf einen Sonntag und hat ihn damit faktisch abgeschafft. Erst im Jahr 1981 wurde der Buß- und Bettag erneut in der gesamten Bundesrepublik als Feiertag eingesetzt.

