
Tag der Deutschen Einheit
Der Tag der Deutschen Einheit wurde zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Er erinnert an die deutsche Wiedervereinigung, die mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 vollendet wurde.
Der 3. Oktober, als "Tag der Deutschen Einheit" zum Nationalfeiertag erklärt, ersetzte den "Tag der deutschen Einheit", der in der Bundesrepublik Deutschland am 17. Juni gefeiert wurde. Er sollte an den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 erinnern, als Menschen in Ost-Berlin und anderen Städten der DDR gegen das SED-Regime protestierten. Um Mitternacht vom 2. auf den 3. Oktober traten die neugegründeten Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin dem Geltungsbereich des Grundgesetzes in seiner Gesamtheit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit büßte der 17. Juni einen wesentlichen Teil seiner Bedeutung ein und der 3. Oktober trat an seine Stelle.
Das Bürgerfest ist das zentrale Ereignis der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Diese offizielle Feier findet seit 1990 meist in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat innehat. Geregelt wird dies in der „Königsteiner Vereinbarung“ gemäß der Länder-Reihenfolge nach absteigender Einwohnerzahl. Es findet jährlich von Freitag bis Sonntag um den 3. Oktober im gastgebenden Bundesland statt und ist das größte Volksfest Deutschlands. Es bietet ein umfangreiches Programm mit Bühnenshows, einer Ländermeile, wo sich alle 16 Bundesländer präsentieren, kulturellen Aufführungen, kulinarischen Spezialitäten sowie Familienaktivitäten.
Eigentlich ist der 3. Oktober ein gesetzlicher Feiertag, an dem Arbeitsfrei wäre, wenn nicht andere Aufgaben dagegen sprechen. Doch im Jahr 2026 fällt der Tag der Deutschen Einheit auf das Wochenende. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei.
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